KINDERGARTENORDNUNG FÜR DEN KINDERGARTEN ZIPF
Unser Kindergarten wird nach den Bestimmungen des OÖ. Kinderbetreuungsgesetzes in der geltenden Fassung und nach den Richtlinien der Caritas geführt.
Öffnungszeiten des Kindergartens
1. Die Öffnungszeiten des Kindergartens in diesem Jahr sind:
Montag : 7:00 -13:00 Uhr
Dienstag: 7:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch: 7:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag: 7:00 – 13:00
Freitag: 7:00 – 13:00
Betreuung von Mo- Fr ab 7:00 Uhr möglich - Sammelgruppe
Die Öffnungszeiten richten sich nach der Elternbefragung und können jährlich geändert werden.
Arbeitsjahr und Ferien
1. Das Arbeitsjahr des Kindergartens beginnt
am Montag, den 7. September 2020 (für die neuangemeldeten Kinder ab
Dienstag, den 8. September 2020 - gestaffelt) und endet
am Freitag, den 23. Juli 2021.
2. Die Weihnachtsferien beginnen am 24. Dezember 2020 und
enden am 6. Jänner 2021.
3. Die Osterferien beginnen am 29. März 2021 und
enden am 5. April 2021.
4. Kein Kindergartenbetrieb:
Freitag nach Fronleichnam – 4. Juni 2021
(Vor den Oster -und Sommerferien werden Bedarfserhebungen durchgeführt – bei einer Anmeldung von mind. 6 Kindern ist eine Gruppe vom 29.3. - 1.4.2021 und eine Gruppe vom 26.7. - 29.7. 2021 geöffnet)
5. Termine zum Vormerken: Martinsfest – 11. November 2020
Liebstattsonntag / Pfarrcafe – Kindergarten: 14. März 2021
Muttertagswanderung: Freitag, 7. Mai 2021 (9-12Uhr)nur bei
Schönwetter. Regenwetter: Kaffeekränzchen um 11:00 Uhr im Kindergarten.
Aufnahme in den Kindergarten
a. Ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand des Kindes
b. Einkommensnachweis bei beitragspflichtiger Inanspruchnahme der Kinderbetreuungseinrichtung ( "ab 13:00 Uhr - wird ein solcher nicht vorgelegt, ist der Höchstbeitrag zu entrichten)
c. Für Kinder unter 3 Jahren: Bestätigung über die Berufstätigkeit, Arbeitssuche oder Ausbildung der Eltern.
· die im Folgejahr schulpflichtig sind
· die bis 1.9. des jeweiligen Jahres das 4. Lebensjahr vollendet haben
· die bis Kindergartenbeginn das 3. Lebensjahr vollendet haben und deren Eltern beide berufstätig sind oder deren familiäre oder soziale Verhältnisse eine Aufnahme erfordern.
Wenn die Gruppe mit 3-6-jährigen Kindern nicht ausgelastet ist, kann eine alterserweiterte Gruppe angeboten werden. Ein Kind, welches das 2. Lebensjahr vollendet hat, kann aufgenommen werden – dabei darf die Gesamtkinderzahl 18 nicht überschreiten.
Leistung eines Gastbeitrages durch den Hauptwohnsitz des Kindes abhängig gemacht werden.
Kindergartenpflicht
Die Kindergartenpflicht besteht für alle Kinder, mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich, die vor dem 1.September des jeweiligen Jahres das 5. Lebensjahr vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden, bis zum Schuleintritt. Die allgemeine Kindergartenpflicht ist an fünf Tagen pro Woche mit mindestens 20 Wochenstunden regelmäßig zu erfüllen.
Die gerechtfertigte Verhinderung des regelmäßigen Besuchs ist durch die Eltern nachzuweisen (Erkrankung, außergewöhnliche Ereignisse) und
- durch eine schriftliche Entschuldigung
- durch eine telefonische Verständigung
- oder durch ein Attest zu belegen.
Gerechtfertigtes Fernbleiben ist analog zum Schuljahr mit den Haupt- Weihnachts- und Osterferien und mit max. 5 Wochen zusätzlichen Fernbleibens (z.B. gemeinsamer Urlaub mit den Eltern) begrenzt. Die Eltern haben die Kindergartenpädagogin von jeder Verhinderung unverzüglich zu benachrichtigen. Die Verletzung der Kindergartenpflicht wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von 220,- Euro bestraft.
Abmeldung
Die Abmeldung eines Kindes vom Besuch des Kindergartens ist nur zum Ersten eines jeden Monats unter Einhaltung einer einmonatigen Abmeldefrist möglich und hat bei der Kindergartenleitung zu erfolgen.
Bei Abmeldung eines kindergartenpflichtigen Kindes ist bekannt zu geben, in welcher Einrichtung das Kind zukünftig seine Kindergartenpflicht erfüllen wird.
Widerruf der Aufnahme
Die Aufnahme eines Kindes darf widerrufen werden, wenn
Zu diesem Zweck führt die Kindergartenleitung bei der Anmeldung eine schriftliche
Bedarfserhebung durch und lädt 1x im Jahr zu einer Elternversammlung ein.
3. Die Eltern haben das Recht, bei einem Antrag von mindestens einem Viertel der
Eltern einer Gruppe die Einberufung einer Elternversammlung binnen 14 Tagen zu
verlangen.
4. Die Wahl einer Elternvertreterin oder eines Elternvertreters oder die Gründung eines Elternvereins zur Wahrnehmung der Anliegen der Eltern gegenüber dem Rechtsträger ist zulässig und anzustreben.
Pflichten der Eltern
Sehtest im letzten Kindergartenjahr
Im letzten Kindergartenjahr kann mit Einverständnis eines Elternteils ein Sehtest durch einen Optiker/-in durchgeführt werden. Die Eltern erhalten zeitgerecht weitere Informationen zu Zeitpunkt und Ablauf.
Weiters möchten wir sie informieren
1. Sind andere Personen als die Eltern des Kindes erziehungsberechtigt, so sind die Bestimmungen der Kindergartenordnung sinngemäß auf diese Personen anzuwenden.
2. Den Kindern dürfen im Kindergarten ausnahmslos keine Medikamente verabreicht werden. (Ausnahme: Allergie – Notfallplan wird erstellt)
3. Wir ersuchen sie Ihre Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotos aus dem Kindergartenalltag zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit zu geben.
4. Wir bitten sie zum Wohle Ihres Kindes um sofortige Bekanntgabe bei Änderungen ihrer Adresse und Telefonnummer.
5. Die Eltern übernehmen die Haftung für Schäden, die ihre Kinder in der Kindertageseinrichtung bzw. bei Ausgängen…verursachen.
6. Nur kindergartenpflichtige Kinder sind automatisch über die AUVA unfallversichert. Alle nicht kindergartenpflichtigen Kinder sind durch den Besuch des Kindergartens nicht automatisch unfallversichert. Eltern sind für die Abschließung einer Unfallversicherung für ihr Kind selbst verantwortlich. (Eine Mindestversicherung besteht durch die OÖ Familienkarte oder eventuell durch eine Mitversicherung bei den Eltern)
7. Werden die Kinder von den Eltern oder anderen beauftragten Personen mit dem Auto gebracht oder abgeholt, müssen die dafür angelegten Parkplätze benützt werden - die Busparkplätze dürfen nicht blockiert werden!
Wir danken für ihr Vertrauen
Die Kindergartenleitung
LIEBE ELTERN!
Wir freuen uns über das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen
und hoffen, dass Ihr Kind eine schöne, erlebnisreiche Zeit bis zum
Schuleintritt in unserer Einrichtung verbringen wird.
Der Kindergarten kann und will in keiner Weise eine
familienersetzende Funktion ausüben.
Es kann die Erziehung des Kindes in der Familie nie ersetzt, sondern
nur ergänzt und auf diese Art und Weise die gesamte Entwicklung
des Kindes gefördert werden.
Im Interesse Ihres Kindes legen wir Wert auf einen guten Kontakt und eine gute Zusammenarbeit.
Um die Erziehung ihres Kindes sind bemüht:
GRUPPE 1:
BETTINA KLEIN Leiterin und Kindergartenpädagogin
ANNA FORSTINGER Kindergarten-Helferin
GRUPPE 2:
ZOLYOMI ISABELLA Kindergartenpädagogin
MARTINA HINKE Kindergarten-Helferin
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BARBARA BURGER Busbegleitung und Reinigung
Wir ersuchen sie, Ihrem Kind folgendes mitzugeben:
· ein Paar Hausschuhe (keine Schlapfen! – Bitte beschriften!)
" Patschensackerl bekommen die Kinder vom Kindergarten
· Turnkleidung in einem Stoffsäckchen: T-Shirt, kurze Hose und Gymnastikpatscherl (bitte alles beschriften)
· eine Jausentasche mit gesunder Jause in einer beschrifteten Jausendose
("Kindermilchschnitten, Schokomilch und diverse Puddings sind Süßigkeiten und
zählen nicht zu einer gesunden Jause)
· 1x eine 100 Stück Packung Papiertaschentücher in einer Box
· Gummistiefel – bitte beschriften!!!
· Matschhose - bitte beschriften!!! (im Winter austauschen – Schihose)
· ein leeres Stickerheft (nur die neuangemeldeten Kinder)
Wir bitten Sie, Telefonate bitte nur in der Zeit von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr zu tätigen, da sonst die pädagogische Arbeit beeinträchtigt wird.
Schulanfänger:
Mit den Schulanfängern werden neben speziellen Spielen und Übungen für die Schulvorbereitung auch Arbeitsblätter angeboten. Die Kinder brauchen dafür:
Kindergartenbibliothek:
Aus unserer Kindergartenbibliothek im Eingangsbereich des Kindergartens können Bilderbücher ausgeliehen werden. Die Eltern tragen in eine Liste den Titel des Buches ein und das Datum, an dem das Buch ausgeliehen wird. Es dürfen max. 2 Bilderbücher für 2 Wochen ausgeliehen werden.
Beim Zurückbringen wird das Rückgabedatum eingetragen. Pro Buch ist eine Leihgebühr von 50 Cent zu bezahlen. Beschädigte Bilderbücher müssen ersetzt werden.
Portfolio:
Mit allen Kindern wird eine Mappe angelegt, in der wichtige Entwicklungsschritte festgehalten und Kompetenzen dokumentiert werden.
Posttasche:
Elternbriefe, Bilderbücher, Basteleien, Zeichnungen…. werden darin mit nach Hause gegeben.
Gesunder Kindergarten:
Unser Kindergarten hat 2015 die Auszeichnung „Gesunder Kindergarten“ erhalten. Neben zahlreichen gesundheitsfördernden Angeboten gibt es ein tägliches Obst- und Gemüseteller (Kinder bringen abwechselnd Obst und Gemüse mit) und jeden Freitag die „GESUNDE JAUSE“, die wir im Kindergarten zubereiten und für die jeweils 50 Cent verrechnet wird.
Montag, 7. September 2020:
Alle Kinder, die bereits den Kindergarten im Vorjahr besucht haben, kommen in den Kindergarten.
Ab Dienstag, 8. September bis Freitag, 11. September 2020:
Die neuangemeldeten Kinder kommen in den Kindergarten. (Sowohl die neu angemeldeten Kinder als auch die, die bereits im Vorjahr da waren – aber für die Neuen ist der Beginn gestaffelt)
In der ersten Woche gibt es noch keinen Frühdienst und keinen Bustransport.
Ab der 3. Kindergartenwoche gibt es ein Mittagessen und einen Nachmittagsbetrieb für jene Kinder, die für diesen Bedarf angemeldet worden sind - im Kindergarten Neukirchen/V.
UNSERE ADRESSEN:
Gruppe 1:
Pfarrcaritaskindergarten
Langwies 48
4871 Zipf
Telefon: 07682/6730
Öffnungszeiten: 7:00-13:00 Uhr
(7:00-7:30 Uhr: Frühdienst – Sammelgruppe – Kinder von beiden Gruppen werden betreut)
Gruppe 2:
Pfarrcaritaskindergarten
4871 Zipf 69
Telefon: 0660 /6452202
Öffnungszeiten: 7:30-13:00 Uhr
E-mail: kiga.4871@gmx.at oder KG417257@pfarrcaritas-kita.at
Homepage: www.kindergarten-zipf.at
Bitte besucht regelmäßig unsere Homepage: Fotos von euren Kindern, Termine, Elternbriefe, Aktuelles…
Fotos können abgespeichert werden und werden Ende Februar und Ende Juli gelöscht.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und danken Ihnen für ihr Vertrauen!